Fortsetzung zum Thema Kanal-Dichtheitsprüfung
Nach den anerkannten Regeln der Technik stehen aktuell die
- optische Inspektion
- Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
- Druckprüfung mit Wasser oder Luft als Prüfverfahren zur Verfügung.
Ausschließlich eine Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten kann darüber Aufschluss geben, welche Prüfmethode anzuwenden ist.
Sofern die Dichtheitsprüfung ergab, daß Ihr Abwassersystem als dicht eingestuft wird, erhalten Sie von uns alle notwendigen Dokumente als Nachweis für Ihre Unterlagen als auch zur Vorlage für die Stadt oder Kommune ausgehändigt.
Bei Leitungen, die nicht als dicht gelten, ist eine entsprechende Erneuerung, Sanierung oder Reparatur durchzuführen. Bei nur geringfügigen Reparaturarbeiten können ebenfalls wieder alle drei Prüfverfahren zum Nachweis der Dichtheit angewendet werden. Bei einer Erneuerung oder einer wesentlichen Änderung ist die optische Inspektion als Prüfverfahren dann nicht mehr zugelassen.
Gerne bieten wir Ihnen jetzt, oder natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt, die Dichtheitsprüfung in den verschiedensten Ausführungen, jeweils technisch auf Ihre örtlichen Begebenheiten abgestimmt, mit Aushändigung der erforderlichen Nachweise an.
Ihre Vorteile für eine jetzige Prüfung sind:
- zeitliche Sicherheit, auch im Hinblick einer Mehrung an Anfragen gegen Ende der oben genannten Frist
- etwaige Beschädigungen in der Entstehung werden erkannt und können umgehend frühzeitig kostengünstig behoben werden
Bitte sprechen Sie uns an!

